Gemeinsames Sorgerecht - Regel und Schwierigkeiten
- sandroschuler
- 10. Juli 2023
- 2 Min. Lesezeit
Sorgerecht
Die elterliche Sorge (auch Sorgerecht genannt) ist das Recht sowie die Pflicht der Eltern, für das Kind «zu sorgen». Die Eltern sind dafür verantwortlich, dass das minderjährige Kind erzogen wird, zur Schule geht, welche Religion es hat, wo es wohnt. Zudem müssen/dürfen die Eltern das Kind vertreten und dessen Vermögen verwalten. Sie müssen alle Entscheidungen treffen, die das Wohl des Kindes sicherstellen und fördern.
Bei unverheirateten Eltern liegt die alleinige elterliche Sorge zunächst bei der Mutter. Wollen die Eltern das gemeinsame Sorgerecht, müssen sie dies beim Zivilstandsamt beantragen.
Bei verheirateten Eltern ist die gemeinsame elterliche Sorge der Regelfall. Dies gilt grundsätzlich auch dann noch, wenn sich die Eltern trennen oder scheiden lassen.
Obhut
Kommt es zu einer Trennung der Eltern, wird die Obhut (der Ort, wo sich das Kind aufhält) in der Regel einem Elternteil zugesprochen. Damit wird ein Teil der elterlichen Sorge einem Elternteil allein zugesprochen. In allen anderen Bereichen besteht immer noch das gemeinsame Sorgerecht. Das heisst, wenn das Kind nach der Trennung bei der Mutter wohnt, hat diese die elterliche Obhut, das Sorgerecht haben aber immer noch beide gemeinsam. Dem Vater kommt in diesem Fall neu das sogenannte Umgangsrecht («Besuchsrecht») zu. Es wird ihm (und dem Kind) das Recht gegeben, sich regelmässig zu sehen.
Dieses Recht auf persönlichen Verkehr zwischen Vater und Kind kann nur dann eingeschränkt oder sogar aufgehoben werden, wenn das Kindeswohl stark gefährdet wird. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn das Kind vom Vater vernachlässigt oder misshandelt wird, der Vater an einer ansteckenden Krankheit oder einer starken Suchterkrankung leidet oder Entführungsgefahr besteht.
Wer entscheidet?
Die gemeinsame elterliche Sorge bedeutet auch, dass beide Eltern zustimmen müssen, wenn es um nicht alltägliche Entscheidungen geht. Der Elternteil, bei dem sich das Kind aufhält (Obhut), darf über alltägliche Dinge allein entscheiden und muss den anderen Elternteil nicht jedes Mal fragen. Bei nicht alltäglichen Fragen (Impfung des Kindes, Zahnspange, Schulwechsel, ADHS-Therapie, etc.) müssen beide Elternteile zustimmen.
Wenn die Eltern nun keine Einigung erzielen können, kann in unserem Beispiel die Mutter, die die elterliche Obhut hat, die KESB anrufen und verlangen, dass diese ihr die alleinige Entscheidbefugnis gibt oder direkt einen Entscheid trifft. Die Mutter muss jedoch glaubhaft machen, dass das Kindeswohl gefährdet ist, aufgrund der fehlenden Entscheidfähigkeit.
Antrag an KESB sinnvoll?
Die gemeinsame elterliche Sorge ist also – auch bei getrennten Eltern – die Regel. Sollten sich die Eltern jedoch über wichtige Dinge nicht einigen können und sollte diese Uneinigkeit die Entwicklung und das Wohl des Kindes gefährden, kann die KESB (auf Antrag des Kindes oder des obhutsberechtigten Elternteils) dafür sorgen, dass dieses stetige Hin und Her aufhört, indem es einem Elternteil beispielsweise in medizinischen Fragen die Befugnis erteilt, alleine zu entscheiden.

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